Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Ev. Kirchengemeinde Kerpen - Presbyteriumswahl 2024 - §25 PWG

 

In der Kirchengemeinde hat am 18. Februar 2024 in einer Gemeindeversammlung die Neuwahl des Presbyteriums stattgefunden. Folgende Personen sind gewählt:

(Presbyterinnen/Presbyter = Vorschlagsliste 1)

                            Bischoff, Katharina
                            Dressler, Claudia
                            Feldkamp, Katharina
                            Henschel, Jürgen
                            Kümpel, Heike
                            Malmedy, Marcel
                            Rinas, Brigitte
                            Schmidt, Wolfgang
                            Tiedemann, Andreas

(beruflich Mitarbeitende = Vorschlagsliste 2):

Entfällt, da nur ein Kandidatenvorschlag für eine zu besetzende Mitarbeiterpresbyterstelle vorlag.
Gewählt ist als beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium:

Klimkeit, Uta

Rechtsmittelbelehrung (zu § 25 PWG)

Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Köln-Süd, Andreaskirchplatz1, 50321 Brühl, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.

Veröffentlicht am 26.02.2024